EU-Vermittlerrichtlinie

Nachdem die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht beschlossen wurde, sind Sie als Kunde bei einem freien Versicherungsmakler nun noch besser aufgehoben. Denn durch die Vermittlerrichtlinie untersteht der Makler seit Mai 2007 der Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern (IHK). Vermittler müssen bei der zuständigen IHK registriert sein, sonst erhalten sie keine Erlaubnis zur Berufsausübung. Voraussetzung für die Registrierung ist neben einem guten Leumund auch der Nachweis von kaufmännischen und fachlichen Kenntnissen sowie eine Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie profitieren durch die umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten Ihres Versicherungsmaklers!