29.08.2024

Grenzen des Mutterschutzgesetzes

Selbstständig erwerbstätige Frauen fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz. 

Rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen bekommen jährlich ein Kind. Das Mutterschutzgesetz gilt jedoch nicht für sie - gut ein Viertel von ihnen haben sich daher über ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung gegen ihren Einkommensausfall versichert. Darauf weist das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hin. 

Um allen selbstständigen Müttern Mutterschaftsleistungen zukommen zu lassen, werde aktuell in der Politik über eine umlagefinanzierte Lösung diskutiert.