02.09.2024

Bei Verletzung der Beratungspflichten haftet das Reisebüro

Ein Reisebüro ist verpflichtet, Reisende über die Visumerfordernisse im Reiseland zu informieren.

Entsprechend urteilte das Landgericht Köln. Im verhandelten Fall hatte eine Familie eine Fernreise gebucht und erfuhr am Abflugschalter, dass für das Reiseland ein Visum erforderlich sei. Der Urlaub fiel ins Wasser. Nach Ansicht des Gerichts ist das Reisebüro als Reisevermittler verpflichtet, Reisende ausreichend zu informieren. Dies beinhalte unter anderem die Information über konkrete Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes sowie über die im Normalfall zu erwartenden ungefähren Fristen für die Erlangung etwaig erforderlicher Visa. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie sollte man im Urlaub abgesichert sein? Wir beraten Sie gerne, damit die schönste Zeit im Jahr kein finanzielles Desaster wird.