09.09.2024

Gestaltung einer nationalen KI-Aufsicht

Künstliche Intelligenz (KI) bringt schon heute über die Wirtschaftszweige hinweg einschneidende Veränderungen. 

Mehr als 60 Prozent der Unternehmen wenden KI bereits an oder planen ihren Einsatz in den nächsten drei Jahren. Das zeigen die Ergebnisse der Digitalisierungsumfrage der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Die EU hat nun ein Gesetz zur Regulierung der künstlichen Intelligenz erlassen: den Artificial Intelligence Act. Hierbei gelten verschiedene Umsetzungszeiträume und Anwendungsfristen. Beispielsweise muss auch Deutschland bis zum 1. August 2025 eine nationale KI-Aufsicht benennen. Diese soll die Einhaltung des AI Act überwachen, Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Wettbewerb erstellen und Reallabore errichten. Die DIHK will eine umfangreiche Regulatorik vermeiden. Bürokratische Berichts- und Nachweispflichten sowie eine unnötig strenge Anwendung und Auslegung von EU-Vorgaben, würden „KI made in Germany“ und innovative Anwendungen in den Betrieben hemmen. Eine innovations- und wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des AI Act in Deutschland sei daher unabdingbar, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu gewährleisten.