12.09.2024

Gurtpflicht im Auto beachten

Verletzt ein nicht angeschnallter Mitfahrer bei einem Unfall andere Fahrzeuginsassen, trägt er eine Mitschuld.

Das bestätigte einmal mehr ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Denn bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen soll. Die gesetzliche Begründung für die Einführung der Gurtpflicht auf den Vordersitzen aus dem Jahre 1975 stelle darauf ab, dass gerade auch aus Zusammenstößen von Fahrzeuginsassen erhebliche Gefahren herrührten. Die Gurtpflicht wurde im darauffolgenden Jahrzehnt auf sämtliche Fahrzeuginsassen ausgedehnt.

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