Kostenfreier ÖPNV für bestimmte Heimbewohner
Heimbewohner, die wegen ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV.
Grundvoraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung ist das Merkzeichen G und dass Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger geleistet wird. Entsprechend urteilte das Bundessozialgericht. Hilfebedürftige Heimbewohner sind durch den Bezug von Hilfe zur Pflege dem Existenzsicherungssystem der Sozialhilfe zugehörig.
Wie sorgen Sie für den Pflegefall vor? Wir beraten Sie gerne.