27.09.2024

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Die Bundesregierung will die Zwangsvollstreckung weiter digitalisieren.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Experten halten die geplanten Änderungen für sinnvoll, fordern darüber hinaus aber weitere Digitalisierungsschritte. Angesichts der massiv gestiegenen Zahl der Anträge und Aufträge in hybrider Form bei den Vollstreckungsorganen würden mit den vorgeschlagenen Regelungen die Möglichkeiten der reinen elektronischen Kommunikation mit den Gerichtsvollziehern und Gerichten in Vollstreckungsangelegenheiten verbessert. Dennoch bleibe die Digitalisierung des Zwangsvollstreckungswesens weit hinter den Möglichkeiten zurück. Die Experten sprachen sich für den Aufbau einer elektronischen Datenbank beziehungsweise eines Titelregisters aus. 

Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher und Anträge an Vollstreckungsgerichte werden aktuell als elektronische Dokumente übermittelt. Die vollstreckbare Ausfertigung, die die Grundlage für die Vollstreckung ist, wird aber ausschließlich in Papierform erteilt und muss grundsätzlich auch in Papierform vorgelegt werden.