27.09.2024

Streit um Umweg

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, ob die Berufsgenossenschaft bei Wegeunfällen zur Arbeit zahlen muss. 

In einem vor dem Bundessozialgericht verhandelten Fall war eine Arbeitnehmerin nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zur Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Das Bundessozialgericht sah darin einen Wegeunfall: Die Klägerin kann sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitgebers zurückgelegt hat. 

Wenn Sie im Falle eines Unfalls immer gut abgesichert sein wollen, hilft ein private Unfallversicherung. Wir beraten Sie dazu gerne.