01.10.2024

Pflegebegutachtung per Video

Seit Ende September sind nun auch Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie möglich. 

Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Wie sorgen Sie für den Pflegefall vor? Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.