01.10.2024

Installation von Balkonkraftwerken unbürokratischer möglich

Durch Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht wurde das Anbringen Balkonkraftwerken erleichtert.

Durch die Gesetzesänderung sind diese Steckersolaranlagen sogenannte privilegierten Vorhaben. Daher können beispielsweise Eigentümergemeinschaften den Einbau nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Auch Mieterinnen und Mieter haben nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer solchen Steckersolaranlage.

Ein Balkonkraftwerk sollte richtig versichert werden. Wir beraten Sie dazu gerne.