04.10.2024

Modernisierung des Baugesetzbuches

Die Bundesregierung will das Baugesetzbuch modernisieren und damit die Stadtentwicklung voranbringen. 

Daher sollen die im Jahr 2021 in das Baulandmobilisierungsgesetz eingebrachten Instrumente weiterentwickelt und entfristet beziehungsweise verlängert werden. So soll die Planung schneller und mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. 

Nach Angaben der Bundesregierung ist vorgesehen, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich sein sollen, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kommunen in neuen Baugebieten Flächen für den sozialen Wohnungsbau erhalten können.