04.10.2024

Steuervorteile für Riester-Rente und EU-Recht

Die deutschen Bestimmungen zur Gewährung von Steuervorteilen der Riester-Rente verstoßen möglicherweise gegen EU-Recht.

Daher hat die EU-Kommission Deutschland eine Stellungnahme übermittelt. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Es geht darum, dass in Deutschland ansässige Personen, die in einem anderen EU-Land beschäftigt sind, derzeit keine Altersvorsorgezulage für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge, die nach dem 01.01.2010 geschlossen wurden, erhalten. Auch können sie die Beiträge nicht steuerlich absetzen. Die EU-Kommission sieht darin eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

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