11.10.2024

Medizinisch-psychologisches Gutachten in der Probezeit

Seit 1986 gibt es die Fahrerlaubnis auf Probe. 

Immer wieder kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn es um Verkehrsverstöße und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens beim Führerscheinentzug geht. 

Beliebt ist es offenbar, bei einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Führerschein zu verzichten und später eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. In einem solchen Fall hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass nach der Begehung von mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologischen Gutachten vorgelegt werden muss.