14.10.2024

Schmerzensgeld bei Anpassungsstörung

Wer aufgrund mehrerer vorsätzlicher Sachbeschädigungen eine psychische Anpassungsstörung entwickelt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld.

Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Fall, in dem ein Nachbar Feuer in Briefkasten und Mülleimer legte sowie Fahrzeuge beschädigte. Der Kläger entwickelte Konzentrationsschwierigkeiten, Angstzuständen und Panikattacken. Angesichts der vorsätzlichen Taten und der ausgelösten Symptome sei ein Schmerzensgeld gerechtfertigt. 

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