17.10.2024

Verkehrssicherungspflicht und Lebensrisiko

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen und Unfälle im öffentlichen Raum geht. 

So auch in einem Fall, der vor dem Landgericht Lübeck verhandelt wurde. Dort hatte eine Frau geklagt, die auf einem Parkplatz auf Laub ausgerutscht war und sich verletzt hatte. Da die Reinigung durch die Stadt nur turnusmäßig und nicht witterungsabhängig stattfand, sprach das Gericht der Frau ein (reduziertes) Schmerzensgeld zu. Die Stadt hätte das Laub beseitigen müssen, allerdings hätte die Frau auch vorsichtiger sein müssen. Schließlich gehört Herbstlaub und damit einhergehende Glätte zum allgemeinen Lebensrisiko.

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