Wechselzeit in der Kfz-Versicherung
Ende des Jahres können viele Kfz-Versicherte sich auf die Suche nach einer neuen Versicherung machen.
Denn in den meisten Fällen muss die Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum 30. November bei der Versicherung eingehen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
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