21.10.2024

Wechselzeit in der Kfz-Versicherung

Ende des Jahres können viele Kfz-Versicherte sich auf die Suche nach einer neuen Versicherung machen. 

Denn in den meisten Fällen muss die Kündigung der Kfz-Versicherung bis zum 30. November bei der Versicherung eingehen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Wird nicht recht­zeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag auto­matisch um ein weiteres Jahr.

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