Keine Bankhaftung bei Enkeltrick-Betrug
Keine Schadensersatzpflicht der Bank bei Enkeltrick-Betrug.
Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg und hat die Handlungsspielräume von Banken bei Verdachtsfällen von Trickbetrug präzisiert. Im verhandelten Fall hatte ein Senior als Opfer von Enkeltrick-Betrügern innerhalb von 90 Minuten über 80.000 Euro von seinem Konto abgehoben. Auf dem finanziellen Schaden bleibt er aber sitzen. Die Richter urteilten, dass Banken nur bei einem massiven Verdachtsmoment Warn- und Schutzpflichten haben. Im vorliegenden Fall gab es aber keine eindeutigen Hinweise auf einen Betrug. Denn die Bankmitarbeiter hatten den Kunden auf den Enkeltrick angesprochen, er brachte aber plausible Erklärungen für die Abhebungen vor. Fazit: Bankkunden tragen eine wesentliche Eigenverantwortung beim Schutz ihrer Finanzen.