Urteil zu Restschuldversicherungen
Eine Verfassungsbeschwerde von Versicherern gegen eine Gesetzesänderung bei Restschuldversicherungen ist gescheitert.
Seit Januar gilt, dass der Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen zu Allgemein-Verbraucherdarlehen erst eine Woche nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags zulässig ist. Eine Klage dagegen wurde vom Bundesverfassungsgericht gar nicht erst angenommen. Die Versicherer hätten zunächst den Rechtsweg vor den Fachgerichten beschreiten müssen.