17.02.2025

Spielgeräte fachmännisch überprüfen

Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen.

Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck in einem Fall, bei dem sich ein Auszubildender auf einer Baumschaukel verletzte. Die Schaukel hing an einem Ast, der abbrach und den Jugendlichen schwer verletzte. Haften muss der Grundstückseigentümer, weil er den Baum mit der Schaukel nicht jährlich fachmännisch überprüfen ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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