Augen auf in der Tiefgarage
Wer in einer Tiefgarage unterwegs ist, muss jederzeit mit Hindernissen rechnen und anhalten können.
Entsprechend urteilte das Amtsgericht München in einem Fall, in dem eine Fahrerin mit ihrem Auto beim Ausparken gegen einen kniehohen Betonsockel stieß und dadurch die Beifahrertür beschädigt wurde. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sah das Gericht nicht, da der Betonsockel keine besondere Gefahrenquelle für Fahrzeuge in einer Parkgarage darstelle. Jeder Kraftfahrer in einer Parkgarage dürfe ohnehin nur so schnell fahren, dass er im Hinblick auf die ständig zu erwartenden Ein- und Ausparkvorgänge, aber auch wegen des dort herrschenden Fußgängerverkehrs jederzeit anhalten kann. Beim Ein- und Ausparkvorgang ist es daher jederzeit möglich anzuhalten, auszusteigen und sich zu vergewissern, wie breit die Fahrbahn oder der Parkplatz an dieser Stelle ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.