Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen nicht zu den Grundrentenzeiten.
Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Im Gegensatz zu freiwillig Versicherten können sich Pflichtversicherte ihrer Beitragspflicht nicht entziehen. Sie tragen in der Regel durch längere Beitragszeiten und höhere Beiträge in wesentlich stärkerem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei. Zwar kann auch bei freiwillig Versicherten die Situation eintreten, dass sie trotz langjähriger, aber geringer Beitragsleistung keine auskömmliche Altersversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. In der Folge müssen sie bei bestehender Hilfebedürftigkeit im Alter gegebenenfalls Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Für das Alter sollte man früh genug mit der Vorsorge beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne.