Wegen Sicherheitskontrolle Flug verpasst
Man ist gut beraten, den Empfehlungen der Fluggesellschaft zu folgen, wann man vor dem Flug am Flughafen sein sollte.
Da haben zwei Reisende am Flughafen Hahn nun erlebt. Sie wollten Schadenersatz, da sie eine Stunde und 45 Minuten vor Abflug am Flughafen waren und nach eigenen Angaben durch die langsame Sicherheitskontrolle das Boarding verpassten. Das Landgericht Koblenz sah das anders. Nach Empfehlung annähernd sämtlicher Fluggesellschaften und des Betreibers des Flughafens Hahn sollten sich die Fluggäste jedoch zwei bis drei Stunden vor planmäßigem Abflug am Flughafen einfinden. Die Reisenden konnten nach Ansicht des Gerichts nicht beweisen, dass es zu irgendwelchen Rückstaus von Passagieren gekommen sei oder schleppend abgefertigt wurde.
Auf Reisen kann viel passieren. Das richtige Versicherungspaket kann dann vor bestimmten finanziellen Schäden schützen. Wir beraten Sie gerne rund um den Reiseschutz.