Einkommen bei Mindestlohnbeschäftigung deutlich höher als mit Bürgergeld
Auch wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Bürgergeld beziehen.
Das gilt überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation, wie die Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie ermittelt hat. Im deutschen Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit zum Mindestlohn Beschäftigten beträgt der Vorteil 660 Euro. In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person sind es beispielsweise durchschnittlich 570 Euro im Osten gegenüber 549 Euro im Westen.
Dass überall in Deutschland ein deutlicher Lohnabstand zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und Bürgergeld besteht, sei eine Folge entsprechend gestalteter Sozialleistungen: Mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag gäbe es Leistungen, die verhindern sollen, dass Menschen, die in Beschäftigung stehen, überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen sind. Außerdem stellten die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II sicher, dass auch Menschen, die Bürgergeld beziehen, bei Erwerbstätigkeit stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung.