Bahnverspätung einkalkulieren
Wer eine Reise mit dem Baustein „Rail&Fly“ bucht, sollte Bahnverspätungen mit einkalkulieren.
Das musste Reisende nun erfahren, die einen Flug verpassten. Sie hatten knapp zweieinhalb Stunden zwischen Zugankunft und Abflug eingeplant, der Reiseveranstalter hatte aber dazu geraten, vier Stunden vorher am Flughafen einzutreffen. Auch das Landgericht Koblenz wertete das Verhalten der Reisenden als grob fahrlässig. Verspätungen der Bahn müsse man einkalkulieren. Zwar sei die Bahnanreise zum Flughafen mit dem Rail&Fly-Ticket als Bestandteil der Reiseleistung anzusehen, allerdings habe der Kläger das Nichterreichen des Fluges selbst verursacht.