17.11.2025

Urteil zum Wegerecht

Wegerechte auf Nachbargrundstücken, um das eigene Grundstück zu erreichen, sind weit verbreitet und üblicherweise im Grundbuch eingetragen.

Das Landgericht Köln hatte nun über ein Wegerecht zu urteilen, bei dem der Nachbar auf dem Weg eine Toranlage errichtet hatte. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Errichtung von Toren an sich noch keine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts dar. Ein Rückbau kam auch schon deshalb nicht in Betracht, weil die Verjährungsfrist von drei Jahren abgelaufen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streitigkeiten unter Nachbarn sind keine Seltenheit. Braucht man zur Durchsetzung seiner Ansprüche eine anwaltliche Vertretung, kann das schnell teuer werden. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.