25.11.2025

Digitale Steuerbescheide

Ab 2026 sollten digitale Stuerbescheide eigentlich zur Regel werden.

Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Zumindest für die Finanzbehörden verschiebt der Gesetzgeber die flächendeckende Bereitstellung digitaler Steuerbescheide um ein Jahr nach hinten. Das teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. mit. Ursprünglich sollten Steuerbescheide, die Finanzbehörden auf Grundlage elektronisch eingereichter Steuererklärung erlassen, bereits ab 2026 grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Nun soll der Start erst 2027 erfolgen.