Angemessenen Unterhalt berechnen
Ab Januar gilt eine überarbeitete Düsseldorfer Tabelle - mit leicht gestiegenen Unterhaltsleistungen.
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts. Auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder abrufbar. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.
Die Selbstbehalte – die den Unterhaltsschuldnern für ihren Eigenbedarf zu belassenden Beträge – werden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht.


