Kein Schadensersatz für geplatzte Reifen
Ein Autofahrer forderte Schadensersatz, nachdem seine Reifen auf einem Feldweg an einer Abbruchkante platzten.
Das Landgericht Flensburg entschied: Auf unbefestigten Straßen im Außenbereich müssen Verkehrsteilnehmer mit solchen Gefahren rechnen. Er habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Rand der Straße in einwandfreiem Zustand sei. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.


