27.12.2025

Rechte von Kunden beim Umtausch

Ob im Laden oder online gekauft: Beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken gelten unterschiedliche Regeln. 

Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Nach den Feiertagen stellt sich für viele die Frage: Was tun, wenn ein Geschenk nicht gefällt? Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht – es sei denn, die Ware ist defekt. Hier entscheiden die Händler selbst, ob sie aus Kulanz Umtausch oder Rückgabe ermöglichen. Besonders in der Vorweihnachtszeit werben manche Geschäfte mit großzügigen Umtauschfristen; an diese freiwilligen Zusagen sind sie dann auch gebunden.

Anders sieht es bei Online-Käufen aus: Hier haben Verbraucher fast immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ohne Angabe von Gründen genutzt werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ware zurückgesendet wird. Viele Onlinehändler verlängern diese Frist über die Feiertage hinaus – etwa bis Mitte oder Ende Januar. Wichtig: Der Widerruf muss dem Händler innerhalb der Frist mitgeteilt werden, etwa per E-Mail oder Telefon. Ab Mitte 2026 soll eine „Widerrufsfunktion per Klick“ die Rückgabe noch einfacher machen.

Ausnahmen gelten für Privatkäufe (z. B. bei Kleinanzeigen) sowie für bestimmte Produkte wie frische Lebensmittel, Hygieneartikel oder personalisierte Waren. Die Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Kunde, doch viele Händler übernehmen diese freiwillig.

Bei verspäteten Lieferungen gibt es zwar kein Schmerzensgeld, aber das Widerrufsrecht bleibt bestehen. Wer die Ware nicht mehr benötigt, kann sie zurückschicken. Prüfen Sie also vor dem Umtausch, ob es sich um einen Online- oder Ladeneinkauf handelt, und achten Sie auf die Fristen.