Standortfördergesetz soll für bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und Start-ups sorgen
Mit dem neuen Standortfördergesetz will die Bundesregierung private Investitionen in Deutschland stärken – besonders für junge, innovative Unternehmen und Start-ups. Durch steuerliche Anreize, vereinfachten Kapitalmarktzugang und Bürokratieabbau sollen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Im Fokus stehen junge, innovative Unternehmen und Start-ups, die von verbesserten Finanzierungsbedingungen profitieren sollen. Das Gesetz sieht vor, den Zugang zu Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu verbessern. Dazu gehören Anpassungen im Investmentsteuergesetz, die Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds attraktiver machen. Ziel ist es, mehr privates Kapital in innovative Unternehmen und Infrastrukturprojekte – insbesondere im Bereich erneuerbare Energien – zu lenken.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden so gestaltet, dass Anreize für Investitionen in Infrastruktur, erneuerbare Energien und andere zukunftsweisende Bereiche geschaffen werden. Dadurch sollen private Investor:innen stärker motiviert werden, ihr Kapital in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu investieren.
Das Gesetz streicht viele Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, etwa im Finanzmarktbereich. So wird das Millionenkreditmeldewesen eingestellt und die Eröffnung von Konten für Minderjährige vereinfacht. Insgesamt sollen dadurch Wirtschaft und Verwaltung jährlich um etwa 90 Millionen Euro entlastet werden.
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