Reform der privaten Altersvorsorge
Der Finanzausschuss hat die geplante Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen und dabei zentrale Punkte nachgebessert.
Künftig soll ein staatlicher Fonds als Alternative zu privaten Anbietern angeboten werden, die Förderung für Geringverdiener steigen und Selbstständige erstmals Zugang zur geförderten Vorsorge erhalten. Kernpunkte der Neuregelung sind die Einführung eines öffentlich verwalteten Standarddepots, eine höhere Förderung für Geringverdiener, die Senkung der Kostendeckel für Anbieter sowie die Öffnung der Förderung für Selbstständige.
Bisher war die private Altersvorsorge vor allem Arbeitnehmern vorbehalten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Künftig können auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die staatliche Förderung nutzen. Damit erhalten rund vier Millionen Menschen erstmals die Möglichkeit, steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen. Besonders für Selbstständige, die bisher keine betriebliche Altersversorgung aufbauen konnten, stellt dies eine wichtige Ergänzung zur Basisabsicherung dar.
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