Kindergeld ohne Antrag
Die Bundesregierung plant, das Kindergeld schrittweise antragslos zu gewähren, um Bürokratie abzubauen.
In einer ersten Stufe soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind ohne Antrag gezahlt werden, da die Familienkasse bereits bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In einer zweiten Ausbaustufe wird das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Liegt der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vor, soll die Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern erfolgen.
Die antragslose Gewährung des Kindergeldes soll genutzt werden, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliegt. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen zu erhöhen. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert getroffen werden.


