GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Mögliche Risiken für die Diabetesversorgung
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern. Fachgesellschaften warnen jedoch vor negativen Folgen für die Versorgung von über neun Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe begrüßen zwar das Ziel der Beitragssatzstabilisierung, sehen jedoch erhebliche Risiken für die Versorgung von Menschen mit Diabetes. Der aktuelle Referentenentwurf fehle es an Schutzmechanismen für spezialisierte Versorgungsbereiche, die besonders personal- und zeitintensiv sind, wie die Diabetologie.
Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, Vergütungssteigerungen zu begrenzen und Sondervergütungen für offene Sprechstunden sowie die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass Praxen steigende Kosten für Personal, Miete, Energie, Medizintechnik und Dokumentation nicht mehr ausgleichen können. Auch Krankenhäuser und zertifizierte Diabeteszentren wären betroffen.
Für Versicherte mit Diabetes könnten die geplanten Änderungen direkte finanzielle Folgen haben. Die Mindestzuzahlung für Medikamente und Hilfsmittel soll von 5 auf 7,50 Euro steigen, die Höchstzuzahlung von 10 auf 15 Euro. Betroffen wären unter anderem Insuline, Teststreifen, Lanzetten, Katheter, Pods für Insulinpumpen oder Sensoren zur kontinuierlichen Glukosemessung. Höhere Eigenanteile könnten auch bei Schulungen und stationären Aufenthalten anfallen. Dies birgt die Gefahr, dass Betroffene aus Kostengründen auf notwendige Verordnungen, Termine oder Schulungen verzichten, was langfristig zu gesundheitlichen Risiken führen kann.


