03.07.2026

Strengere Regeln für Krankschreibungen geplant

Die Regierungskoalition will die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorschreiben und telefonische Krankschreibungen abschaffen. 

Seit Ende 2023 war es für bis zu fünf Tage möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, sofern der Patient in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome vorliegen. Bisher ist ein Attest erst ab dem vierten Tag Pflicht. Die Koalition begründet die Pläne mit hohen Fehlzeiten in Unternehmen und will zudem die Strafen für unrichtige Krankschreibungen verschärfen.

Mehrere Studien, darunter eine des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung, widerlegen jedoch den Zusammenhang zwischen telefonischen Krankschreibungen und hohem Krankenstand. Vielmehr seien die Coronapandemie und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für die gestiegenen Zahlen verantwortlich, da nun alle Meldungen erfasst werden. Auch die DAK-Gesundheit sieht keinen systematischen Missbrauch.

Kritik kommt von Verbänden, Parteien und der Ärzteschaft. Sie warnen vor einer zusätzlichen Belastung der Praxen und der Gefahr, dass Arbeitnehmer trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen, um Wartezeiten zu vermeiden. Dies könnte die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Gesundung verzögern. Der Sozialverband Deutschland betont, dass die neue Regelung die ohnehin angespannte Situation in Arztpraxen weiter verschärfen werde.