Antragslose Kindergeldzahlung
Der Finanzausschuss hat die antragslose Zahlung von Kindergeld beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt wird, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Für Familien bedeutet die antragslose Zahlung eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwands und eine schnellere Verfügbarkeit der Leistungen.
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