18.07.2026

Wohnungseigentümer können Einbau von Klima-Splitgeräten verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf ihrem Balkon verlangen können – selbst ohne Zustimmung der Gemeinschaft.

Der Fall betraf Kläger, deren Antrag auf Einbau eines Klima-Splitgeräts in einer Eigentümerversammlung abgelehnt worden war. Das Gericht bestätigte, dass der Einbau als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zwar einer Gestattung bedarf. Allerdings kann ein Anspruch auf Gestattung bestehen, wenn keine über das übliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung anderer Eigentümer vorliegt. Optische Beeinträchtigungen oder Geräusche während des Betriebs seien dabei nicht automatisch ein Hinderungsgrund, sofern die Geräte den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben entsprechen.
In Eigentümergemeinschaften kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.