Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
Im Mittelpunkt des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität stehen die bessere Vernetzung von Ermittlungsbehörden, der Einsatz von KI zur Datenanalyse und höhere Strafen für Steuerstraftaten.
Geplant ist die Gründung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, das Ermittlungen von Bund und Ländern koordinieren soll. Zudem sollen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängert und ein Umsatzsteuermeldesystem eingeführt werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer aktuellen Form abgeschafft werden, um falsche Anreize zu vermeiden.
Für Versicherungen ist der Aktionsplan relevant, da er auch die Bekämpfung von Versicherungsbetrug indirekt stärkt – etwa durch verbesserte Datenanalysen und engere Zusammenarbeit zwischen Behörden.


