Versicherungsschutz bei Bergtouren
Wer sich beim Wandern oder Bergsteigen überschätzt oder schlecht ausgerüstet ist, verliert dadurch nicht zwangsläufig seinen Versicherungsschutz.
Ein aktueller Fall, bei dem eine Familie aus Bergnot gerettet werden musste, gibt Anlass, einmal auf den Versicherungsschutz in einer solchen Situation zu schauen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reicht Fahrlässigkeit allein in der Regel nicht für einen Leistungsausschluss aus. Anders verhält es sich bei vorsätzlichem Verhalten.
Bergungs- und Rettungskosten können teuer werden. Kommen dann noch verletzungsbedingte Krankheitskosten im Ausland dazu, kann schnell die finanzielle Überforderung drohen.
Wir beraten Sie gerne zu privaten Unfall- oder Auslandskrankenversicherungen.


