06.10.2026

Nachzahlungszinsen auf Steuern sollen ab 2027 steigen

Ein Entwurf für das Jahressteuergesetz sieht eine Verdoppelung des monatlichen Zinssatzes für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen vor. Außerdem enthält er Änderungen bei Kinderfreibeträgen und digitalen Steuerbescheiden.

Der monatliche Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen soll ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent steigen. Das entspricht einem Jahreszinssatz von 3,6 Prozent statt bislang 1,8 Prozent. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Änderung ist Teil eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs und damit noch nicht geltendes Recht.

Ab 2027 sollen Einkommensteuerbescheide und Bescheide über Widersprüche elektronisch übermittelt werden, wenn Steuerpflichtige ein ELSTER-Konto haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher können höhere Nachzahlungszinsen die finanziellen Folgen später Steuerfestsetzungen verstärken.