13.10.2026

Reisesicherungsfonds verfügte Ende Juni über rund 961 Millionen Euro

Die Bundesregierung bewertet den Deutschen Reisesicherungsfonds seit seiner Einführung 2021 als bewährt. Das Fondsvermögen lag Ende Juni 2026 bei rund 961 Millionen Euro.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) habe sich bei bislang bearbeiteten Haftungsfällen als wirksamer Insolvenzschutz für Reisende erwiesen. Damit erfülle er die Anforderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung.

Verbesserungsbedarf sieht die Regierung bei der Übermittlung von Daten durch Reiseveranstalter. Werden die für Rückführung und Erstattung nötigen Informationen nach einer Zahlungsunfähigkeit schneller und gezielter weitergegeben, könne der DRSF Ansprüche der Reisenden zügiger bearbeiten. Die Reisebranche spreche sich dafür aus, dafür eine Lösung ohne zusätzliche regulatorische Vorgaben zu entwickeln.

Der Fonds dient dem Insolvenzschutz bei Pauschalreisen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher zeigt die Bilanz, dass neben der Absicherung auch eine reibungslose Datenweitergabe wichtig ist, damit Erstattungen und Rückreisen im Insolvenzfall abgewickelt werden können. Das ausgewiesene Fondsvermögen ist dabei nicht mit einer individuellen Versicherungssumme pro Reisendem gleichzusetzen.