Reiseabbruch und Versicherungsschutz
Manchmal kommt es ganz genau auf einzelne Worte an, die dafür sorgen können, ob eine Versicherung zahlen muss oder nicht.
Das erlebte eine Familie, die in einen siebentägigen Skiurlaub fuhr. In der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung gab es die Klausel, dass bei einem versicherten Ereignis die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss, der komplette Reisepreis bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise erstattet werde. Nun hatte sich eine Versicherungsnehmerin in der ersten Hälfte der Reise einen Kreuzbandriss zugezogen, der Heimtransport fand aber in der zweiten Reisehälfte statt. Die Versicherung leistet also nicht voll, sondern nur für einem Teil der Kosten. Das Amtsgericht München sah das anders und verurteilte die Versicherung zur Zahlung gemäß den geltenden Vertragsbedingungen.
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